Die Verbotsliste der Welt-Antidoping-Agentur (WADA) wird mindestens einmal im Jahr überarbeitet und nach Veröffentlichung von der NADA (Nationale Anti-Doping-Agentur) ins Deutsche übersetzt. Die <link http: www.dmsb.de downloads verbotsliste_2012_wada.pdf _blank external-link-new-window external link in new>deutsche Version der Verbotsliste ist auch auf der Homepage des DMSB (Downloadcenter) abrufbar.
Eine der wichtigsten Änderungen für 2012 ist die Aufhebung des Formoterol-Verbots: Formoterol darf ab dem 1. Januar in therapeutischen Dosen inhaliert werden, allerdings gibt die WADA eine Tageshöchstdosis von maximal 36 µg pro 24 Stunden vor. Zudem wird Alkohol ab 2012 im Bowling- und Kegel-Sport im Wettkampf nicht mehr verboten sein. Darüber hinaus sind Betablocker im Motorradsport sowie im Bob-Sport, im Skeleton, Curling, im Modernen Fünfkampf, Segeln und Ringen ab Januar nicht mehr verboten.
Medizinische Ausnahmegenehmigung
Bei bestimmten Krankheitsbildern können Athleten für den Einsatz von grundsätzlich verbotenen Substanzen und Methoden nach dem WADA-Code eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (Therapeutic Use Exemption – TUE) beantragen. Ein entsprechendes Formular für Motorsportler (<link http: www.dmsb.de downloads c:fia_tue_2011_e.pdf _blank external-link-new-window external link in new>FIA-TUE-Antrag bzw. <link http: www.dmsb.de downloads tue_form_final.doc _blank external-link-new-window external link in new>FIM-TUE-Antrag) steht auf der DMSB-Homepage ebenfalls zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der NADA: <link http: www3.dmsb.de www.nada-bonn.de _blank external-link-new-window>www.nada-bonn.de