Der Deutsche Motor Sport Bund vereinfacht zur Saison 2021 die Lizenzbestimmungen. Die größte Neuerung ist dabei die Herabsetzung des Mindestalters für die Nationalen Lizenzen der Stufen A und B im Automobilsport.
Automobilsport: Nationale Lizenz Stufe A und B ab Jahrgang 2005
Zur Vereinfachung des Lizenzwesens wird die Nationale Junior-Lizenz in die Nationale Lizenz Stufe A integriert. Damit können die Nationalen Lizenzen der Stufen A und B im kommenden Jahr bereits ab dem Jahrgang 2005 beantragt werden.
Um die Voraussetzungen für die Internationale Lizenz Junior D Offroad zu schaffen, wird auch das Mindestalter zur Beantragung einer Nationalen C-Lizenz im Autocross (ab Jahrgang 2008) und Rallycross (ab Jahrgang 2007) gesenkt. Für die Klassen Autocross Junior-Buggy und Cross-Buggy ändern sich die Bestimmungen nicht.
Eine weitere Entlastung betrifft die Lizenznehmer einer Nationalen Lizenz Stufe A oder Nationalen Kart-Lizenz Stufe A. Diese müssen ihre Tauglichkeit zur Teilnahme an Automobilsport-Wettbewerben nur noch bei der Erstbeantragung durch eine medizinische Eignungsuntersuchung nachweisen.
Motorradsport: Gültigkeit der C-Lizenz erweitert
Eine weitere Neuerung erweitert den Gültigkeitsbereich der C-Lizenz im Motorradsport. Diese berechtigt ab dem kommenden Jahr auch zur Teilnahme an DMSB-genehmigten E-Bike- und E-XBike-Veranstaltungen.
Darüber hinaus wurde die medizinische Untersuchung für körperbehinderte Fahrer im Motorradsport in den Lizenzbestimmungen aufgenommen.